Die Luise-Cooper-Stiftung (LCS) hat sich zur Aufgabe gestellt, die Arbeit für blinde Kinder und Jugendliche in den ärmsten Regionen Südostasiens langfristig zu unterstützen. Das Stiftungskapital hilft dabei blinde Kinder und Jugendliche auf ihrem Weg in ein selbstbestimmtes Leben zu fördern.
Ein Teil der Erträge aus dem Stiftungskapital fließt der Arbeit der HBM für ihr Engagement in Indonesien, Myanmar und auf den Philippinen zu. Das sichert eine langfristige Perspektive, weil nur die Erträge, aber nie das Stiftungskapital dafür verwendet werden. Ihre Zustiftung hilft, diese Langfristigkeit nachhaltig zu sichern.
Sie haben vor, eine Zustiftung zu tätigen? Geben Sie bitte das Stichwort „Zustiftung“ bei der Überweisung auf das Konto der Luise-Cooper-Stiftung an.
Zustiftungen können steuerlich geltend gemacht werden. Hierfür gilt ein Höchstbetrag von einer Million Euro je Person als Sonderausgabenabzug im Jahr der Zuwendung selbst und über den Zeitraum der folgenden neun Jahre verteilt. Dieser Steuerabzug gilt zusätzlich zu möglichen Steuervorteilen aus Spenden (vgl. Einkommensteuergesetz (EStG) § 10b).
Kontakt
Andreas Chrzanowski, Leiter der HBM
Konto der Luise-Cooper-Stiftung: IBAN DE78 2595 0130 0000 1237 38