Aus Anlass des Todes eines lieben Menschen überlegen viele Angehörige, statt freundlich zugedachter Blumen um eine Geldspende zugunsten einer gemeinnützigen Organisation wie der Hildesheimer Blindenmission zu bitten.
Viele wünschen sich, nach dem eigenen Tod anderen noch helfen zu können. Auch für die Hinterbliebenen kann es tröstlich sein, im Sinne des verstorbenen Menschen etwas Gutes zu tun.
Wir unterstützen Sie gern beim Verfassen von Traueranzeigen und übernehmen die Abwicklung der Spenden, einschließlich der Ausstellung von Spendenbescheinigungen und der Danksagung an die Spenderinnen und Spender.
Wenn Sie in Ihrer Traueranzeige um Spenden bitten möchten, geben Sie bitte das Spendenkonto in der Traueranzeige an. Zum Beispiel: „… anstelle freundlich zugedachter Blumen und Kränze bitten wir im Sinne der/des Verstorbenen um eine Spende zugunsten der Hildesheimer Blindenmission IBAN DE94 2595 0130 0000 0471 11 unter dem Kennwort: (Vor- und Zuname der/des Verstorbenen)“.
Wenn Sie bei Überweisungen das Kennwort „Vor- und Zuname der/des Verstorbenen“ angeben, können wir diese Spenden Ihrem Trauerfall zuordnen.
Gleichzeitig teilen Sie uns bitte mit, dass Sie zu Spenden aufrufen werden. Selbstverständlich können Sie mit uns auch einen konkreten Spendenzweck im Sinne der/des Verstorbenen vereinbaren.
Nach vier bis sechs Wochen teilen wir Ihnen die Namen aller Spenderinnen und Spender sowie die Gesamtsumme der Spenden mit.
Ihre Trauergäste erhalten von uns ein Dankschreiben und eine Spendenquittung, sofern auf der Überweisung eine vollständige Adresse angegeben ist. Fehlende Adressen können Sie uns gern nachreichen.
Der Tod eines nahen Angehörigen ist ein schwerer Verlust. Um so mehr sind wir dankbar, wenn Sie im Sinne des oder der Verstorbenen für die Hildesheimer Blindenmission zu Spenden aufrufen.
Kontakt
Andreas Chrzanowski, Leiter der HBM
Spendenkonto: DE94 2595 0130 0000 0471 11, Sparkasse Hildesheim Goslar Peine